Einspeiser der energienetze mittelrhein in Koblenz

Einspeiser

BioErdgas-Einspeisung


Gemäß § 19 Abs. 2 EnWG sind Betreiber von Gasversorgungsnetzen verpflichtet, unter Berücksichtigung der nach § 17 EnWG festlegten Bedingungen für den Netzanschluss von LNG-Anlagen, dezentralen Erzeugungsanlagen und Speicheranlagen, von anderen Fernleitungs- oder Gasverteilungsanlagen und von Direktleitungen technische Mindestanforderungen an deren Auslegung und deren Betrieb festzulegen und im Internet zu veröffentlichen.

Derzeitiger Stand der Bioerdgas-Einspeisung(2013): 17.754.712 kWh


Darstellung der Netzauslastung


Karte Netzauslastung Biogas

Zum Vergrößern bitte auf die Grafik klicken.

Der Weg zum Netzanschluss


Zum Netzanschluss von Anlagen zur Erzeugung von Bioerdgas an unser Verteilungsnetz gemäß der Gasnetzzugangsverordnung haben wir nachfolgend einige Informationen für Sie zusammengestellt:

Zum Anschluss einer Bioerdgasanlage an das Erdgasnetz der Energienetze Mittelrhein benötigen wir von Ihnen ein schriftliches Netzanschlussbegehren.

Mit Vorliegen der vollständigen Unterlagen werden wir Ihnen innerhalb von zwei Wochen mitteilen, welche Prüfungen zur Vorbereitung einer Entscheidung über das Netzanschlussbegehren notwendig sind und in welcher Höhe Ihrerseits eine Vorauszahlung für die Prüfung zu leisten ist.

Nach Zahlungseingang werden wir eine Anschlussmöglichkeit an das Netz der Energienetze Mittelrhein prüfen. Das Ergebnis der Prüfungen teilen wir Ihnen unverzüglich, spätestens aber drei Monate nach Eingang der Vorauszahlung mit.

Nach einem positiven Prüfungsergebnis werden wir Ihnen innerhalb von drei Monaten ein verbindliches Vertragsangebot vorlegen.

Das Netzanschlussbegehren und prüfungsrelevante Unterlagen sind zu richten an:

Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KG
Schützenstraße 80–82
56068 Koblenz