Die Energienetze Mittelrhein hat auf der Grundlage der Kooperationsvereinbarung gemäß § 20 Abs. 1 b) EnWG die Anforderungen zum Netzzugang nach dem EnWG umgesetzt.
Kooperationsvereinbarung
Wie viele andere Netzbetreiber ist auch die Energienetze Mittelrhein der Kooperationsvereinbarung gemäß § 20 Abs. 1 b) EnWG beigetreten.
Die Vereinbarung über die Kooperation gemäß § 20 Abs. 1 b) EnWG zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen finden Sie auf der Internetseite des BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.
Transportanfrage
Hier erhalten Sie unser Formular „Transportanfrage“ als PDF-Datei zum Download. Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular per Fax (0261 942499-109) an uns zurück. Wir werden Ihre Anfrage umgehend bearbeiten.
Lieferantenwechsel
Grundlage für Lieferantenwechselprozesse ist die Anlage „Geschäftsprozesse Lieferantenwechsel Gas (GeLi Gas)“ zum Beschluss BK7-06-067 der Bundesnetzagentur vom 20. August 2007. Die dort aufgeführten Fristen, Datenaustauschformate und Nachrichtentypen geben die Anforderungen an den Lieferantenwechsel der Energienetze Mittelrhein für Gashändler wieder, wobei die Energienetze Mittelrhein bemüht ist, bis zur vollständigen Umsetzung der Geschäftsprozesse für die Transportkunden pragmatische Lösungen zu finden.
Datenaustausch
Anzeige gemäß Beschluss BK7-06-067 Ziffer 4 vom 20. August 2007.
Durch den Beschluss BK7-06-067 der 7. Beschlusskammer vom 20. August 2007 hat die Bundesnetzagentur verbindliche Vorgaben zu Geschäftsprozessen, Nachrichtentypen und Fristen zur Abwicklung der Belieferung von Kunden mit Erdgas festgelegt.
Die Energienetze Mittelrhein hat die Vorgaben dieses Beschlusses fristgerecht umgesetzt und zeigt hiermit an, von der Möglichkeit gemäß Ziffer 4 des Beschlusses Gebrauch zu machen, wonach der Datenaustausch der mit unserem Unternehmen verbundenen Vertriebsorganisation (verbundenes Unternehmen im Sinne von § 3 Nr. 38 EnWG) abweichen kann. Die verbundene Vertriebsorganisation sind der Geschäftsbereich Vertrieb der Energieversorgung Mittelrhein AG sowie der Geschäftsbereich Vertrieb der Gasversorgung Westerwald GmbH. Der Netzbetreiber versichert, dass alle Drittlieferanten Informationen im Sinne des Tenors des Beschlusses zu gleichwertigen Zeitpunkten, in gleichwertigem Umfang und gleichwertiger Qualität erhalten.
Netzentgelte
Die Energienetze Mittelrhein ist verpflichtet, anderen Unternehmen die Nutzung ihres Gasnetzes für Gaslieferungen zu ermöglichen und die Bedingungen der Netznutzung zu veröffentlichen.
Die hier zur Verfügung gestellten Preisblätter enthalten allesamt die gewälzten Kosten uns vorgelagerter Netze.
Bei allen genannten Entgelten handelt es sich um Nettoentgelte.
Nachweis nach § 38 Abs. 3 Energiesteuergesetz
Die Energienetze Mittelrhein ist nach § 38 Abs. 3 des Energiesteuergesetzes als Lieferer von Erdgas angemeldet.
Haftungsausschluss:
Die hier veröffentlichten Daten wurden mit der größtmöglichen Sorgfalt erstellt und zur Darstellung aufbereitet. Dennoch können insbesondere Erfassungs- und Übertragungsfehler nicht ausgeschlossen werden. Die Energienetze Mittelrhein behält sich daher eine jederzeitige Änderung der veröffentlichten Daten ausdrücklich vor und übernimmt für deren Richtigkeit keine Gewähr. Werden auf der Grundlage der veröffentlichten Daten Dispositionen getroffen, die beim Verwender oder bei Dritten zu Schäden führen, scheidet eine entsprechende Haftung der Energienetze Mittelrhein aus, es sei denn, die Veröffentlichung der Daten erfolgte in Kenntnis ihrer Fehlerhaftigkeit und mit der Absicht, den Verwender oder Dritte zu schädigen.
Musterverträge
Die Nutzung der Teilnetze der Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KG erfolgt auf der Grundlage eines Lieferantenrahmenvertrags, der insbesondere die in der Kooperationsvereinbarung vereinbarten Allgemeinen Netzzugangsbedingungen beinhaltet. Dabei können Transportkunden davon ausgehen, dass alle Ausspeisepunkte in den Ausspeisezonen der Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KG von den jeweils zugeordneten Marktgebieten aus erreichbar sind.
Hier bieten wir Ihnen das Muster des Lieferantenrahmenvertrages nach KoV einschließlich aller Anlagen im pdf-Format zum Download an.
Lieferantenrahmenvertrag nach KoV
Sonderentgelte nach § 20 GasNEV
Netzentgelte für Sonderformen der Netznutzung
Abweichend von § 18 GasNEV kann der Betreiber eines Verteilernetzes in Einzelfällen zur Vermeidung eines Direktleitungsbaus ein gesondertes Netzentgelt auf Grundlage der konkret erbrachten gaswirtschaftlichen Leistung berechnen. Die aktuellen Sonderentgelte werden in den jeweils gültigen Preisblättern für den Netzzugang veröffentlicht.
Entgelte für Mehr-/Mindermengen
Die aktuellen Entgelte für Mehr-/Mindermengen finden Sie unter nachstehendem Link.