Der Jahres-Check im Haus
Der sichere Betrieb der Gas-Hausinstallation!
Für die ordnungsgemäße Instandhaltung der Gasanlage hinter der Hauptabsperreinrichtung, mit Ausnahme des Gasdruckregelgeräts und der Messeinrichtung, ist der Anschlussnehmer verantwortlich (§ 13 NDAV). Seine allgemeine Verkehrssicherungspflicht erfüllt der Anschlussnehmer, wenn er den folgenden Punkten verantwortungsgerecht nachkommt.
- Jährliche Hausbegehung (Jahres-Check) d.h. Inaugenscheinnahme der Gasanlage anhand einer Checkliste durch den Eigentümer selbst – hierfür sind keine spezifischen Fachkenntnisse notwendig – oder durch ein Installationsunternehmen. Auch einige Bezirksschornsteinfeger bieten diese Überprüfung an. Wichtig: Dokumentieren Sie Ihre Tätigkeit! Checkliste Jahres-Check
- Regelmäßige Wartung der Gasverbrauchseinrichtungen nach Herstellerangaben durch ein Vertragsinstallationsunternehmen
- Alle zwölf Jahre Prüfung der Leitungsanlage auf Gebrauchsfähigkeit durch ein Vertragsinstallationsunternehmen
Übrigens: Sollten Sie der Meinung sein, es würde nach Gas riechen, benachrichtigen Sie uns sofort, Telefon: 0261 2999-55, wir sind rund um die Uhr für Sie da.