Inbetriebnahmedatum 14a

Mitteilung des Inbetriebnahmedatums Ihrer steuerbaren Verbrauchseinrichtung nach §14a EnWG

Steuerbare Verbrauchseinrichtung

Seit dem 01.01.2024 ist es erforderlich, dass neu installierte, steuerbare Verbrauchseinrichtungen so konzipiert sind, dass sie vom Netzbetreiber gesteuert werden können. Dies ermöglicht es dem Netzbetreiber, den Netzanschluss ohne Verzögerung oder Ablehnung bereitzustellen und ein reduziertes Netzentgelt mit dem Betreiber der steuerbaren Verbrauchseinrichtung zu vereinbaren. Die Netzentgeltreduzierung wird erst nach Meldung des Inbetriebnahmedatums aktiv.

Mitteilung des Inbetriebnahmedatums der steuerbaren Verbrauchseinrichtung

Bitte teilen Sie uns in diesem Formular mit, wann Ihre steuerbare Verbrauchseinrichtung in Betrieb genommen wurde. Bitte geben Sie dabei auch die Anfragenummer (ANF-Nummer) an, die wir Ihnen schriftlich mitgeteilt haben.

Für Batteriespeichersysteme nach §14a EnWG meldet Ihr Elektriker die Inbetriebnahme im Netzportal an. 

Bitte hier die Art der steuerbaren Verbrauchsreinrichtung wählen

Bitte hier die 7-stellige ANF-Nummer eintragen 

Bitte hier das Inbetriebnahmedatum - nicht vor dem 01.01.2024 - eintragen

Weitere Informationen zur steuerbaren Verbrauchseinrichtung nach §14a EnWG gibt es hier.