Steuerbare Verbrauchseinrichtung
Seit dem 01.01.2024 ist es erforderlich, dass neu installierte, steuerbare Verbrauchseinrichtungen so konzipiert sind, dass sie vom Netzbetreiber gesteuert werden können. Dies ermöglicht es dem Netzbetreiber, den Netzanschluss ohne Verzögerung oder Ablehnung bereitzustellen und ein reduziertes Netzentgelt mit dem Betreiber der steuerbaren Verbrauchseinrichtung zu vereinbaren. Die Netzentgeltreduzierung wird erst nach Meldung des Inbetriebnahmedatums aktiv.