Hier erhalten Sie Informationen zu Anschlüssen an das Niederspannungsnetz.
Bitte beachten Sie, dass wir unsere TAB und die technischen Mindestanforderungen zum 01.06.2020 angepasst haben.
Wir empfehlen Ihnen, sich bereits bei der Beantragung Ihres Netzanschlusses bzw. bei Änderungen an Ihrem vorhandenen Netzanschluss von einem im Installateurverzeichnis eingetragenen Installateur unterstützen zu lassen. Dadurch können Verzögerungen im Bauablauf vermieden und die technische Durchführbarkeit entsprechend der Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB) sichergestellt werden.
1. Bauherreninformationen
Hier erfahren Bauherren und Architekten alles Wissenswerte über Standard-Hausanschlüsse im Niederspannungsnetz. Die Bauherreninformation (Bauherrenmappe) steht Ihnen als interaktive Datei im PDF-Format zur Verfügung.
2. Anmelde- und Anschlussprozess
Sie bauen ein Eigenheim, benötigen Zugang zu unserem Netz oder, erweitern Ihren Produktionsbetrieb?
Hier geht es zur Online-Antragstellung:
Sofern Sie nicht Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigter sind, laden Sie bitte diesen Vordruck im Netzportal hoch.
Bitte füllen Sie das Dokument zur detaillierten Leistungsaufstellung ab vier Wohneinheiten oder bei der Netzanschlussart Gewerbe aus.
Bitte reichen Sie diese Vordrucke spätestens fünf Werktage vor dem geplanten Inbetriebnahmedatum ein.
Die aktuellen Kosten für die Herstellung bzw. Änderung eines Netzanschlusses sind in unseren “Ergänzenden Bedingungen zur NAV“ aufgeführt
3. Technische Mindestanforderungen
Die für das Stromverteilnetz gültigen technischen Mindestanforderungen entsprechend § 19 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 49 Abs. 1 und 2 EnWG entnehmen Sie bitte dem folgenden Link.
4. Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)
5. Technische Anschlussbedingungen (TAB)
Bitte beachten Sie, dass wir unsere TAB und die technischen Mindestanforderungen zum 01.06.2020 angepasst haben.
Anpassung techn. Anschluss von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (§14a EnWG):
Der Betreiber der steuerbaren Verbrauchseinrichtung hat dafür Sorge zu tragen, dass seine steuerbare Verbrauchseinrichtung mit den notwendigen technischen Einrichtungen einschließlich Steuerungseinrichtungen auf seine Kosten ausgestattet wird. Der Einbau ist über einen Installateur vorzunehmen und muss die Vorgaben der TAB des Netzbetreibers einhalten.
Ein Anlagenbetreiber, respektive sein Elektroinstallateur gewährleistet die § 14a Konformität dadurch, dass zum einen die SteuVE per se steuerbar ist und zum anderen dadurch, dass eine entsprechende Steuerungsschnittstelle der SteuVE im Zählerschrank zur Verfügung stellt. Die Anforderungen an die Steuerungsschnittstelle werden in der neuen TAB konkretisiert.
Bis zur Veröffentlichung der neuen TAB sind durch den Anlagenbetreiber ein Steuerkabel zur Weitergabe von Schaltzuständen (bis zu 230V) und ein Netzwerkkabel je SteuVE von der SteuVE bis in den anlagenseitigen Anschlussraum im Zählerschrank vorzusehen. Das Steuerkabel zur Weitergabe von Schaltzuständen endet im Zählerschrank an einem bauseits zu stellenden Relais (plombierbar, ED 100). Die Verdrahtung des Relais erfolgt analog dem bisherigen Anschluss einer Wärmepumpe (siehe „Ergänzende Hinweise Schaltungsunterlagen Elektro-Wärmepumpe“). Das Netzwerkkabel sollte eine ausreichende Reserve besitzen, um eine spätere Verlegung zu jeglichem Zählerplatz innerhalb der Zähleranlage zu ermöglichen.
6. Netzanschlussvertrag Niederspannung
Hier bieten wir Ihnen den Mustervertrag für den Netzanschluss in der Niederspannung einschließlich Anlagen im pdf-Format zum Download an.
7. Steuerbare Verbrauchseinrichtung