Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 7. Juli 2005, die Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) vom 25. Juli 2005 und die Festlegung der Bundesnetzagentur zum Ausschreibungsverfahren für Verlustenergie und zum Verfahren zur Bestimmung der Netzverluste vom 21. Oktober 2008 (Az. BK6-08-006) verpflichten die Netzbetreiber zur Beschaffung von Verlustenergie in einem marktorientierten, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren. Dabei sind Ausschreibungsverfahren durchzuführen, soweit nicht wesentliche Gründe entgegenstehen.
Auf dieser Grundlage werden zur Deckung der Netzverluste des Energieversorgungsnetzes der Energienetze Mittelrhein Energiemengen im Rahmen einer offenen Ausschreibung kontrahiert. Der Zuschlag erfolgt jeweils zu den nachfolgenden Ausschreibungsbedingungen.