Netzentgelte ab 01.01.2024
1. Komponenten des Netznutzungsentgeltes
Das Netznutzungsentgelt setzt sich u.A. zusammen aus:
- Nutzung der Netzinfrastruktur (z.B. Leitungen, Transformatoren, Schaltanlagen), Erbringung von Systemdienstleistungen (z.B. Frequenzhaltung, Spannungshaltung, Betriebsführung) zur Gewährleistung eines zuverlässigen und sicheren Netzbetriebes, Deckung der beim Stromtransport auftretenden Verluste
- ggf. Entgelt (Pönale) für Blindstrom
- Messstellenbetrieb inkl. Messung
- Konzessionsabgabe an die jeweilige Gemeinde/Stadt (soweit gegeben)
- Mehrkosten nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)
- Umlage nach § 19 StromNEV
- Offshore-Netzumlage
- Umlage für abschaltbare Lasten
- Umsatzsteuer
2. Preisblätter
Die Preise für die Nutzung des Netzes der Energienetze Mittelrhein inkl. der vorgelagerten Netze finden Sie in den folgenden Preisblättern:
Preisblatt 1 - Netzentgelte 2024
Nutzung des Netzes über einen Entnahmepunkt mit registrierender Lastgangmessung (einschl. Systemdienstleistungen, Verluste) Jahresleistungspreissystem/Monatsleistungspreissystem.
Preisblatt 2 - Netzentgelte 2024
Netzreserveleistung für Entnahmestellen mit registrierender Lastgangmessung.
Preisblatt 3 - Netzentgelte 2024
Nutzung des Netzes über einen Entnahmepunkt im Niederspannungsnetz ohne registrierende Lastgangmessung.
Die Konzessionsabgabe richtet sich nach den gültigen Abgabesätzen in der Gemeinde bzw. Stadt, in der sich der Entnahmepunkt befindet. Alle in den vorstehenden Preisblättern genannten Preise sind Nettopreise, zu denen die jeweils geltende Umsatzsteuer hinzuzurechnen ist. Sofern Sie Ihre elektrische Energie im Niederspannungsnetz ohne Leistungsmessung beziehen, wird die fehlende Lastgangmessung durch die Vorgabe eines Lastprofils ersetzt. Wir ordnen diese Lastprofile individuell zu. Wir verwenden die synthetischen Lastprofile des VDEW.
3. Ermittlung des Netznutzungsentgeltes
3.1 Ausgangsdaten
Sie können Ihr Netznutzungsentgelt mit folgenden Ausgangsdaten kalkulieren:
- maximale Leistung P (als ¼-h-Messwert) in kW (Kilowatt)
(beziehen Sie die elektrische Energie im Niederspannungsnetz ohne registrierende Leistungsmessung, lesen Sie bitte Ziffer 3.11)
- Jahresenergie W in kWh/a (Kilowattstunden pro Jahr)
- Jahresbenutzungsdauer T in h/a als Quotient aus Jahresenergie und maximaler Leistung
- Reservenetzkapazität PR (als ¼-h-Wert) in kW, falls Sie selbst elektrische Energie erzeugen
- geographischer Ort und Spannungsebene der Entnahmestelle
Als Anhaltswerte für Leistung und Jahresenergie können Sie die Werte Ihrer letzten Jahresstromabrechnung verwenden.
3.2 Entgelt für die Nutzung des Netzes
Wählen Sie, abhängig von der Jahresbenutzungsdauer der Netznutzung im Preisblatt 1, Preisregelung „J“, die für diesen Fall gültige Spalte aus. Nehmen Sie die Zeile, die Ihre Entnahmestelle widerspiegelt. Im Schnittpunkt finden Sie den für Ihren Fall gültigen Leistungspreis (LP) und Arbeitspreis (AP).
Der Preis in €/a für die Nutzung des Netzes berechnet sich aus der Summe der Produkte:
- „Maximale Leistung P“ x „Leistungspreis LP“ und
- „Jahresenergie W“ x „Arbeitspreis AP“
Erfolgt die Erfassung der an dem Entnahmepunkt des Kunden entnommenen elektrischen Energie unterspannungsseitig, werden die bei der Messung nicht erfassten Verluste mit einem Aufschlag von 1,4 % auf alle Messwerte berücksichtigt. Die um 1,4 % erhöhten Werte treten an die Stelle der Messwerte. Sie dienen der Abrechnung der Netzentgelte und werden auch bei der Bilanzierung berücksichtigt.
In den ausgewiesenen Leistungs- und Arbeitspreisen ist der sog. Gleichzeitigkeitsgrad, der die nicht zeitgleiche Inanspruchnahme des Netzes durch die Gesamtheit der Kunden wiedergibt, bereits berücksichtigt.
3.3 Entgelt für die Nutzung des Netzes bei Ausfall der Eigenerzeugung
Wenn Sie eine Eigenerzeugungsanlage betreiben und bei einem Ausfall Ihrer Erzeugungsanlage Reservestrom über das Netz der Energienetze Mittelrhein beziehen möchten, können Sie Reservenetzkapazität bestellen. Die Reservenetzkapazität kann jährlich einmal bis zur Höhe der Engpassleistung der Eigenerzeugungsanlage für ein Jahr bestellt werden. Die Preise für die Reservenetzkapazität finden Sie im Preisblatt 2.
3.4 Preise für registrierende Lastgangmessungen
Die Messeinrichtung an Ihrer Entnahmestelle erfasst und registriert Ihre in Anspruch genommene elektrische Leistung und die aus dem Netz entnommene elektrische Energie. Gemessen wird dabei grundsätzlich in einem ¼-h-Zeitraster.
Die erfassten Werte dienen auch Ihrem Stromlieferanten zur Abrechnung. Die Messeinrichtung muss den eichrechtlichen Vorschriften genügen. Sie wird vom Messstellenbetreiber bereitgestellt. Preisblatt 1 zeigt Ihnen die Kosten für Bereitstellung der erforderlichen Messeinrichtung, Ablesung, Zählwertbereitstellung und Abrechnung.
Für moderne Messeinrichtungen (mME) und intelligente Messsysteme (iMSys) nach dem Messstellenbetriebsgesetz gelten gesonderte Preise. Diese werden durch den für den Messstellenbetrieb für mME und iMSys grundzuständigen Messstellenbetreiber auf einem eigenen Preisblatt ausgewiesen.
3.5 Entgelt (Pönale) für Blindstrom
Sofern der Netznutzer zugleich Anschlussnutzer ist oder eine entsprechende Vereinbarung mit dem Netznutzer besteht, kann ein Entgelt für Blindstrommehrinanspruchnahme im Rahmen der Netznutzung fakturiert werden.
Soweit bei Ihnen ein Blindstrombedarf vorliegt, der nicht im Rahmen der Erbringung der Systemdienstleistungen gedeckt wird (in der Regel bei einem Leistungsfaktor kleiner 0,9 induktiv), wird dieser Blindstrombedarf durch gesonderte Messgeräte erfasst und nach Preisblatt 1 zusätzlich in Rechnung gestellt.
3.6 Konzessionsabgabe
Die Konzessionsabgabe wird entsprechend der Konzessionsabgabeverordnung gesondert berechnet.
3.7 Mehrkosten nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG-Umlage)
Die KWKG-Umlage für 2024 beträgt
- verbrauchsunabhängig: 0,275 ct/kWh
Die Preise gelten zuzüglich Umsatzsteuer.
Für verschiedene Sonderfälle verringert sich die Umlage entsprechend den Regelungen des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG).
3.8 Umlage nach § 19 StromNEV
Die § 19 StromNEV-Umlage für 2024 beträgt
- für Letztverbrauchergruppe A: 0,643 ct/kWh
- für Letztverbrauchergruppe B: 0,050 ct/kWh
- für Letztverbrauchergruppe C: 0,025 ct/kWh
Die Preise gelten zuzüglich Umsatzsteuer.
Letztverbrauchergruppe A:
Strommengen von Letztverbrauchern für die jeweils ersten 1.000.000 kWh je Abnahmestelle.
Letztverbrauchergruppe B:
Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle 1.000.000 kWh übersteigt, zahlen zusätzlich für über 1.000.000 kWh hinausgehende selbstverbrauchte Strombezüge die Sätze der LV-Gruppe B.
Letztverbrauchergruppe C:
Letztverbraucher, die dem produzierenden Gewerbe zuzuordnen sind sowie Schienenbahnen im Sinne des EEG, deren Stromkosten für selbstverbrauchten Strom im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr vier Prozent des Umsatzes im Sinne von § 277 HGB überstiegen haben, zahlen zusätzlich für über 1.000.000 kWh hinausgehende Strombezüge die Sätze der LV-Gruppe C. Der Nachweis ist durch ein Testat zu erbringen.
3.9 Offshore-Netzumlage (Mehrkosten nach § 17f EnWG)
Die Offshore-Netzumlage für 2024 beträgt
- verbrauchsunabhängig: 0,656 ct/kWh
Die Preise gelten zuzüglich Umsatzsteuer.
Für verschiedene Sonderfälle verringert sich die Umlage entsprechend den Regelungen des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG).
Ausführliche Informationen zur Höhe der KWKG-Umlage, der Umlage nach § 19 StromNEV, der Offshore-Netzumlage sowie der Umlage für abschaltbare Lasten finden Sie auf der Internetseite der Übertragungsnetzbetreiber:
www.netztransparenz.de
3.10 Kunden im Niederspannungsnetz ohne Leistungsmessung
Soweit Sie im Niederspannungsnetz angeschlossen sind und keine Leistungsmessung haben, wird das Netznutzungsentgelt auf Basis des Jahresnormverbrauchs ermittelt. Da Ihr genaues Entnahmeverhalten nicht bekannt ist, erfolgt die Einspeisung anhand repräsentativer synthetischer Lastprofile. Je nach Bedarfsart werden dabei verschiedene Lastprofile verwendet, um ein möglichst genaues Abbild Ihres Verbrauchsverhaltens zu erreichen.
Die weiteren Einzelheiten vereinbaren wir mit Ihrem Lieferanten. Die Preise sind im Preisblatt 3 angegeben.
Stand: 19. Dezember 2023
vorläufige Netzentgelte ab 01.01.2025
1. Komponenten des Netznutzungsentgeltes
Das Netznutzungsentgelt setzt sich u.A. zusammen aus:
- Nutzung der Netzinfrastruktur (z.B. Leitungen, Transformatoren, Schaltanlagen), Erbringung von Systemdienstleistungen (z.B. Frequenzhaltung, Spannungshaltung, Betriebsführung) zur Gewährleistung eines zuverlässigen und sicheren Netzbetriebes, Deckung der beim Stromtransport auftretenden Verluste
- ggf. Entgelt (Pönale) für Blindstrom
- Messstellenbetrieb inkl. Messung
- Konzessionsabgabe an die jeweilige Gemeinde/Stadt (soweit gegeben)
- Mehrkosten nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)
- Umlage nach § 19 StromNEV
- Offshore-Netzumlage
- Umlage für abschaltbare Lasten
- Umsatzsteuer
2. Preisblätter
Die Preise für die Nutzung des Netzes der Energienetze Mittelrhein inkl. der vorgelagerten Netze finden Sie in den folgenden Preisblättern:
Preisblatt 1 Netzentgelte 2025
Nutzung des Netzes über einen Entnahmepunkt mit registrierender Lastgangmessung (einschl. Systemdienstleistungen, Verluste) Jahresleistungspreissystem/Monatsleistungspreissystem.
Preisblatt 2 Netzentgelte 2025
Netzreserveleistung für Entnahmestellen mit registrierender Lastgangmessung.
Preisblatt 3 Netzentgelte 2025
Nutzung des Netzes über einen Entnahmepunkt im Niederspannungsnetz ohne registrierende Lastgangmessung.
Die Konzessionsabgabe richtet sich nach den gültigen Abgabesätzen in der Gemeinde bzw. Stadt, in der sich der Entnahmepunkt befindet. Alle in den vorstehenden Preisblättern genannten Preise sind Nettopreise, zu denen die jeweils geltende Umsatzsteuer hinzuzurechnen ist. Sofern Sie Ihre elektrische Energie im Niederspannungsnetz ohne Leistungsmessung beziehen, wird die fehlende Lastgangmessung durch die Vorgabe eines Lastprofils ersetzt. Wir ordnen diese Lastprofile individuell zu. Wir verwenden die synthetischen Lastprofile des VDEW.
3. Ermittlung des Netznutzungsentgeltes
3.1 Ausgangsdaten
Sie können Ihr Netznutzungsentgelt mit folgenden Ausgangsdaten kalkulieren:
- maximale Leistung P (als ¼-h-Messwert) in kW (Kilowatt)
(beziehen Sie die elektrische Energie im Niederspannungsnetz ohne registrierende Leistungsmessung, lesen Sie bitte Ziffer 3.11)
- Jahresenergie W in kWh/a (Kilowattstunden pro Jahr)
- Jahresbenutzungsdauer T in h/a als Quotient aus Jahresenergie und maximaler Leistung
- Reservenetzkapazität PR (als ¼-h-Wert) in kW, falls Sie selbst elektrische Energie erzeugen
- geographischer Ort und Spannungsebene der Entnahmestelle
Als Anhaltswerte für Leistung und Jahresenergie können Sie die Werte Ihrer letzten Jahresstromabrechnung verwenden.
3.2 Entgelt für die Nutzung des Netzes
Wählen Sie, abhängig von der Jahresbenutzungsdauer der Netznutzung im Preisblatt 1, Preisregelung „J“, die für diesen Fall gültige Spalte aus. Nehmen Sie die Zeile, die Ihre Entnahmestelle widerspiegelt. Im Schnittpunkt finden Sie den für Ihren Fall gültigen Leistungspreis (LP) und Arbeitspreis (AP).
Der Preis in €/a für die Nutzung des Netzes berechnet sich aus der Summe der Produkte:
- „Maximale Leistung P“ x „Leistungspreis LP“ und
- „Jahresenergie W“ x „Arbeitspreis AP“
Erfolgt die Erfassung der an dem Entnahmepunkt des Kunden entnommenen elektrischen Energie unterspannungsseitig, werden die bei der Messung nicht erfassten Verluste mit einem Aufschlag von 1,4 % auf alle Messwerte berücksichtigt. Die um 1,4 % erhöhten Werte treten an die Stelle der Messwerte. Sie dienen der Abrechnung der Netzentgelte und werden auch bei der Bilanzierung berücksichtigt.
In den ausgewiesenen Leistungs- und Arbeitspreisen ist der sog. Gleichzeitigkeitsgrad, der die nicht zeitgleiche Inanspruchnahme des Netzes durch die Gesamtheit der Kunden wiedergibt, bereits berücksichtigt.
3.3 Entgelt für die Nutzung des Netzes bei Ausfall der Eigenerzeugung
Wenn Sie eine Eigenerzeugungsanlage betreiben und bei einem Ausfall Ihrer Erzeugungsanlage Reservestrom über das Netz der Energienetze Mittelrhein beziehen möchten, können Sie Reservenetzkapazität bestellen. Die Reservenetzkapazität kann jährlich einmal bis zur Höhe der Engpassleistung der Eigenerzeugungsanlage für ein Jahr bestellt werden. Die Preise für die Reservenetzkapazität finden Sie im Preisblatt 2.
3.4 Preise für registrierende Lastgangmessungen
Die Messeinrichtung an Ihrer Entnahmestelle erfasst und registriert Ihre in Anspruch genommene elektrische Leistung und die aus dem Netz entnommene elektrische Energie. Gemessen wird dabei grundsätzlich in einem ¼-h-Zeitraster.
Die erfassten Werte dienen auch Ihrem Stromlieferanten zur Abrechnung. Die Messeinrichtung muss den eichrechtlichen Vorschriften genügen. Sie wird vom Messstellenbetreiber bereitgestellt. Preisblatt 1 zeigt Ihnen die Kosten für Bereitstellung der erforderlichen Messeinrichtung, Ablesung, Zählwertbereitstellung und Abrechnung.
Für moderne Messeinrichtungen (mME) und intelligente Messsysteme (iMSys) nach dem Messstellenbetriebsgesetz gelten gesonderte Preise. Diese werden durch den für den Messstellenbetrieb für mME und iMSys grundzuständigen Messstellenbetreiber auf einem eigenen Preisblatt ausgewiesen.
3.5 Entgelt (Pönale) für Blindstrom
Sofern der Netznutzer zugleich Anschlussnutzer ist oder eine entsprechende Vereinbarung mit dem Netznutzer besteht, kann ein Entgelt für Blindstrommehrinanspruchnahme im Rahmen der Netznutzung fakturiert werden.
Soweit bei Ihnen ein Blindstrombedarf vorliegt, der nicht im Rahmen der Erbringung der Systemdienstleistungen gedeckt wird (in der Regel bei einem Leistungsfaktor kleiner 0,9 induktiv), wird dieser Blindstrombedarf durch gesonderte Messgeräte erfasst und nach Preisblatt 1 zusätzlich in Rechnung gestellt.
3.6 Konzessionsabgabe
Die Konzessionsabgabe wird entsprechend der Konzessionsabgabeverordnung gesondert berechnet.
3.7 Mehrkosten nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG-Umlage)
Die KWKG-Umlage für 2025 beträgt
Für verschiedene Sonderfälle verringert sich die Umlage entsprechend den Regelungen des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG).
Die Preise gelten zuzüglich Umsatzsteuer.
3.8 Aufschlag für besondere Netznutzung/Umlage nach § 19 StromNEV
Die § 19 StromNEV-Umlage für 2025 beträgt
- für Letztverbrauchergruppe A: 1,558 ct/kWh
- für Letztverbrauchergruppe B: 0,050 ct/kWh
- für Letztverbrauchergruppe C: 0,025 ct/kWh
Die Preise gelten zuzüglich Umsatzsteuer.
Letztverbrauchergruppe A:
Strommengen von Letztverbrauchern für die jeweils ersten 1.000.000 kWh je Abnahmestelle.
Letztverbrauchergruppe B:
Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle 1.000.000 kWh übersteigt, zahlen zusätzlich für über 1.000.000 kWh hinausgehende selbstverbrauchte Strombezüge die Sätze der LV-Gruppe B.
Letztverbrauchergruppe C:
Letztverbraucher, die dem produzierenden Gewerbe zuzuordnen sind sowie Schienenbahnen im Sinne des EEG, deren Stromkosten für selbstverbrauchten Strom im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr vier Prozent des Umsatzes im Sinne von § 277 HGB überstiegen haben, zahlen zusätzlich für über 1.000.000 kWh hinausgehende Strombezüge die Sätze der LV-Gruppe C. Der Nachweis ist durch ein Testat zu erbringen.
3.9 Offshore-Netzumlage (Mehrkosten nach § 17f EnWG)
Die Offshore-Netzumlage für 2025 beträgt
- verbrauchsunabhängig: 0,816 ct/kWh
Für verschiedene Sonderfälle verringert sich die Umlage entsprechend den Regelungen des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG).
Die Preise gelten zuzüglich Umsatzsteuer.
3.10 Umlage für abschaltbare lasten (Mehrkosten nach § 18 ablav)
Die Umlage für abschaltbare Lasten wird im Jahr 2025 nicht mehr erhoben.
Ausführliche Informationen zur Höhe der KWKG-Umlage, der Umlage nach § 19 StromNEV, der Offshore-Netzumlage sowie der Umlage für abschaltbare Lasten finden Sie auf der Internetseite der Übertragungsnetzbetreiber:
www.netztransparenz.de
3.11 Kunden im Niederspannungsnetz ohne Leistungsmessung
Soweit Sie im Niederspannungsnetz angeschlossen sind und keine Leistungsmessung haben, wird das Netznutzungsentgelt auf Basis des Jahresnormverbrauchs ermittelt. Da Ihr genaues Entnahmeverhalten nicht bekannt ist, erfolgt die Einspeisung anhand repräsentativer synthetischer Lastprofile. Je nach Bedarfsart werden dabei verschiedene Lastprofile verwendet, um ein möglichst genaues Abbild Ihres Verbrauchsverhaltens zu erreichen.
Die weiteren Einzelheiten vereinbaren wir mit Ihrem Lieferanten. Die Preise sind im Preisblatt 3 angegeben.
Stand: 11. Oktober 2024
Netzentgelte ab 01.01.2023
Die Preise für die Nutzung des Netzes der Energienetze Mittelrhein inkl. der vorgelagerten Netze finden Sie in den folgenden Preisblättern:
Preisblatt 1
Nutzung des Netzes über einen Entnahmepunkt mit registrierender Lastgangmessung (einschl. Systemdienstleistungen, Verluste), Jahresleistungspreissystem/Monatsleistungspreissystem.
Preisblatt 2
Netzreserveleistung für Entnahmestellen mit registrierender Lastgangmessung.
Preisblatt 3
Nutzung des Netzes über einen Entnahmepunkt im Niederspannungsnetz ohne registrierende Lastgangmessung.
Netzentgelte ab 01.01.2022
Die Preise für die Nutzung des Netzes der Energienetze Mittelrhein inkl. der vorgelagerten Netze finden Sie in den folgenden Preisblättern:
Preisblatt 1
Nutzung des Netzes über einen Entnahmepunkt mit registrierender Lastgangmessung (einschl. Systemdienstleistungen, Verluste), Jahresleistungspreissystem/Monatsleistungspreissystem.
Preisblatt 2
Netzreserveleistung für Entnahmestellen mit registrierender Lastgangmessung.
Preisblatt 3
Nutzung des Netzes über einen Entnahmepunkt im Niederspannungsnetz ohne registrierende Lastgangmessung.
Netzentgelte ab 01.01.2021
Die Preise für die Nutzung des Netzes der Energienetze Mittelrhein inkl. der vorgelagerten Netze finden Sie in den folgenden Preisblättern:
Preisblatt 1
Nutzung des Netzes über einen Entnahmepunkt mit registrierender Lastgangmessung (einschl. Systemdienstleistungen, Verluste), Jahresleistungspreissystem/Monatsleistungspreissystem.
Preisblatt 2
Netzreserveleistung für Entnahmestellen mit registrierender Lastgangmessung.
Preisblatt 3
Nutzung des Netzes über einen Entnahmepunkt im Niederspannungsnetz ohne registrierende Lastgangmessung.
Netzentgelte ab 01.01.2020
Die Preise für die Nutzung des Netzes der Energienetze Mittelrhein inkl. der vorgelagerten Netze finden Sie in den folgenden Preisblättern:
Preisblatt 1
Nutzung des Netzes über einen Entnahmepunkt mit registrierender Lastgangmessung (einschl. Systemdienstleistungen, Verluste), Jahresleistungspreissystem/Monatsleistungspreissystem.
Preisblatt 2
Netzreserveleistung für Entnahmestellen mit registrierender Lastgangmessung.
Preisblatt 3
Nutzung des Netzes über einen Entnahmepunkt im Niederspannungsnetz ohne registrierende Lastgangmessung.
Netzentgelte ab 01.01.2019
Die Preise für die Nutzung des Netzes der Energienetze Mittelrhein inkl. der vorgelagerten Netze finden Sie in den folgenden Preisblättern:
Preisblatt 1
Nutzung des Netzes über einen Entnahmepunkt mit registrierender Lastgangmessung (einschl. Systemdienstleistungen, Verluste), Jahresleistungspreissystem/Monatsleistungspreissystem.
Preisblatt 2
Netzreserveleistung für Entnahmestellen mit registrierender Lastgangmessung.
Preisblatt 3
Nutzung des Netzes über einen Entnahmepunkt im Niederspannungsnetz ohne registrierende Lastgangmessung.
Netzentgelte ab 01.01.2018
Die Preise für die Nutzung des Netzes der Energienetze Mittelrhein inkl. der vorgelagerten Netze finden Sie in den folgenden Preisblättern:
Preisblatt 1
Nutzung des Netzes über einen Entnahmepunkt mit registrierender Lastgangmessung (einschl. Systemdienstleistungen, Verluste), Jahresleistungspreissystem/Monatsleistungspreissystem.
Preisblatt 2
Netzreserveleistung für Entnahmestellen mit registrierender Lastgangmessung.
Preisblatt 3
Nutzung des Netzes über einen Entnahmepunkt im Niederspannungsnetz ohne registrierende Lastgangmessung.
Netzentgelte ab 01.01.2017
Die Preise für die Nutzung des Netzes der Energienetze Mittelrhein inkl. der vorgelagerten Netze finden Sie in den folgenden Preisblättern:
Preisblatt 1
Nutzung des Netzes über einen Entnahmepunkt mit registrierender Lastgangmessung (einschl. Systemdienstleistungen, Verluste), Jahresleistungspreissystem/Monatsleistungspreissystem.
Preisblatt 2
Netzreserveleistung für Entnahmestellen mit registrierender Lastgangmessung.
Preisblatt 3
Nutzung des Netzes über einen Entnahmepunkt im Niederspannungsnetz ohne registrierende Lastgangmessung.
Netzentgelte ab 01.01.2016
Die Preise für die Nutzung des Netzes der Energienetze Mittelrhein inkl. der vorgelagerten Netze finden Sie in den folgenden Preisblättern:
Preisblatt 1
Nutzung des Netzes über einen Entnahmepunkt mit registrierender Lastgangmessung (einschl. Systemdienstleistungen, Verluste), Jahresleistungspreissystem/Monatsleistungspreissystem.
Preisblatt 2
Netzreserveleistung für Entnahmestellen mit registrierender Lastgangmessung.
Preisblatt 3
Nutzung des Netzes über einen Entnahmepunkt im Niederspannungsnetz ohne registrierende Lastgangmessung.
Netzentgelte ab 01.01.2015
Die Preise für die Nutzung des Netzes der Energienetze Mittelrhein inkl. der vorgelagerten Netze finden Sie in den folgenden Preisblättern:
Preisblatt 1
Nutzung des Netzes über einen Entnahmepunkt mit registrierender Lastgangmessung (einschl. Systemdienstleistungen, Verluste), Jahresleistungspreissystem/Monatsleistungspreissystem.
Preisblatt 2
Netzreserveleistung für Entnahmestellen mit registrierender Lastgangmessung.
Preisblatt 3
Nutzung des Netzes über einen Entnahmepunkt im Niederspannungsnetz ohne registrierende Lastgangmessung.
Netzentgelte ab 01.01.2014
Die Preise für die Nutzung des Netzes der Energienetze Mittelrhein (ehemals KEVAG Verteilnetz GmbH und EVM Netz) inkl. der vorgelagerten Netze finden Sie in den folgenden Preisblättern:
Preisblatt (evm Netz GmbH)
Preisblatt 1 (KEVAG Verteilnetz GmbH)
Nutzung des Netzes über einen Entnahmepunkt mit registrierender Lastgangmessung (einschl. Systemdienstleistungen, Verluste), Jahresleistungspreissystem/Monatsleistungspreissystem.
Preisblatt 2 (KEVAG Verteilnetz GmbH)
Netzreserveleistung für Entnahmestellen mit registrierender Lastgangmessung.
Preisblatt 3 (KEVAG Verteilnetz GmbH)
Nutzung des Netzes über einen Entnahmepunkt im Niederspannungsnetz ohne registrierende Lastgangmessung.
Netzentgelte ab 01.01.2013
Die Preise für die Nutzung des Netzes der Energienetze Mittelrhein (ehemals KEVAG Verteilnetz GmbH und EVM Netz) inkl. der vorgelagerten Netze finden Sie in den folgenden Preisblättern:
Preisblatt (evm Netz GmbH)
Preisblatt 1 (KEVAG Verteilnetz GmbH)
Nutzung des Netzes über einen Entnahmepunkt mit registrierender Lastgangmessung (einschl. Systemdienstleistungen, Verluste) Jahresleistungspreissystem/Monatsleistungspreissystem.
Preisblatt 2 (KEVAG Verteilnetz GmbH)
Netzreserveleistung für Entnahmestellen mit registrierender Lastgangmessung.
Preisblatt 3 (KEVAG Verteilnetz GmbH)
Nutzung des Netzes über einen Entnahmepunkt im Niederspannungsnetz ohne registrierende Lastgangmessung.
Netzentgelte ab 01.01.2012
Die Preise für die Nutzung des Netzes der Energienetze Mittelrhein (ehemals KEVAG Verteilnetz GmbH) inkl. der vorgelagerten Netze finden Sie in den folgenden Preisblättern:#
Preisblatt 1 (KEVAG Verteilnetz GmbH)
Nutzung des Netzes über einen Entnahmepunkt mit registrierender Lastgangmessung (einschl. Systemdienstleistungen, Verluste), Jahresleistungspreissystem/Monatsleistungspreissystem.
Preisblatt 2 (KEVAG Verteilnetz GmbH)
Netzreserveleistung für Entnahmestellen mit registrierender Lastgangmessung.
Preisblatt 3 (KEVAG Verteilnetz GmbH)
Nutzung des Netzes über einen Entnahmepunkt im Niederspannungsnetz ohne registrierende Lastgangmessung.
Netzentgelte ab 01.01.2011
Die Preise für die Nutzung des Netzes der Energienetze Mittelrhein (ehemals KEVAG Verteilnetz GmbH) inkl. der vorgelagerten Netze finden Sie in den folgenden Preisblättern:
Preisblatt 1 (KEVAG Verteilnetz GmbH)
Nutzung des Netzes über einen Entnahmepunkt mit registrierender Lastgangmessung (einschl. Systemdienstleistungen, Verluste), Jahresleistungspreissystem/Monatsleistungspreissystem.
Preisblatt 2 (KEVAG Verteilnetz GmbH)
Netzreserveleistung für Entnahmestellen mit registrierender Lastgangmessung.
Preisblatt 3 (KEVAG Verteilnetz GmbH)
Nutzung des Netzes über einen Entnahmepunkt im Niederspannungsnetz ohne registrierende Lastgangmessung.
Netzentgelte ab 01.01.2010
Die Preise für die Nutzung des Netzes der Energienetze Mittelrhein (ehemals KEVAG Verteilnetz GmbH) inkl. der vorgelagerten Netze finden Sie in den folgenden Preisblättern:
Preisblatt 1 (KEVAG Verteilnetz GmbH)
Nutzung des Netzes über einen Entnahmepunkt mit registrierender Lastgangmessung (einschl. Systemdienstleistungen, Verluste), Jahresleistungspreissystem/Monatsleistungspreissystem.
Preisblatt 2 (KEVAG Verteilnetz GmbH)
Netzreserveleistung für Entnahmestellen mit registrierender Lastgangmessung.
Preisblatt 3 (KEVAG Verteilnetz GmbH)
Nutzung des Netzes über einen Entnahmepunkt im Niederspannungsnetz ohne registrierende Lastgangmessung.
§ 18 Abs. 2 STROMNEV
Referenzpreisblatt § 18 Abs. 2 StromNEV ab 01.01.2018
Die Referenzpreise zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte nach § 18 Abs. 2 StromNEV finden Sie in dem folgenden Preisblatt: