Hauptverwaltung der energienetze mittelrhein in Koblenz

Bescheinigungen

Freistellungsbescheinigungen zum Steuerabzug bei Bauleistungen durch die Energienetze Mittelrhein

Nachweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen:

Ab dem 01.01.2017 erbringt die Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KG nicht mehr nachhaltig Bauleistungen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes.

Daher wurde die erteilte Bescheinigung „Nachweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen – UST 1 TG“ vom 30.11.2015 mit Wirkung zum 01.01.2017 gemäß § 131 Abs. 1 AO widerrufen.


Freistellungsbescheinigung der Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KG:


Freistellungsbescheinigung der Energienetze Mittelrhein GmbH (alt):

Freistellungsbescheinigung der EVM Netz GmbH (alt):

Freistellungsbescheinigungen der KEVAG Verteilnetz GmH (alt):


Wiederverkäufer Bescheinigungen


Erlaubnisscheine